Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Geltung ab: 21.10.2025)
Naiko Drinks GmbH
Dr.-Walter-Waizer-Straße 1a
AT-6130 Schwaz
E-Mail-Adresse: i n f o [ät] n a i k o [döt] a t
Rechtliches:
Vertreten durch Geschäftsführer: Martin Lechler
Firmenbuchnummer: FN664307y
Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck
Sitz der Gesellschaft: Schwaz
Unternehmensgegenstand: Herstellung, Handel und Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere von Getränken, Erbringung von Dienstleistungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Naiko Drinks GmbH (im Folgenden „wir“), ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch Lieferung zustande. Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.
3. Preise, Steuern, Abgaben
Alle Preise verstehen sich in EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit einschlägig, sind verbrauchs-, alkoholsteuerliche Regelungen nach österreichischem Recht zu beachten; allfällige Änderungen können zu Preisanpassungen führen. Preislisten können aus marktbedingten Gründen aktualisiert werden.
4. Lieferung, Incoterms, Gefahrübergang
Lieferungen erfolgen gemäß den vereinbarten Incoterms® 2020 (mangels abweichender Vereinbarung DDP innerhalb Österreichs). Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt.
Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.
Bei Nichtverfügbarkeit informieren wir unverzüglich; bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.
5. Lieferzeit und Produktionszeit
Angegebene Liefer- oder Produktionszeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt. Produktionsbedingte oder rohstoffbedingte Abweichungen sind zulässig.
6. Annahmeverzug
Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder unterlässt er Mitwirkungshandlungen, tragen wir Lager- und Handlingkosten nur in üblicher Höhe; weitergehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Verweigert der Kunde die Annahme oder ist eine Zustellung nach dreimaligem Zustellversuch des Transportdienstleisters nicht möglich, gilt die Lieferung als angeboten.
Die dadurch entstehenden Rücksendekosten, Lagerkosten sowie eventuelle Kosten für einen erneuten Versand sind vom Kunden zu tragen.
Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.
7. Zahlung, Verzug
Zahlungen erfolgen gemäß Vereinbarung; mangels abweichender Vereinbarung innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie Ersatz notwendiger Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder nicht mehr durchzuführen.
Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
8. Eigentumsvorbehalt (erweitert)
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstehende neue Erzeugnisse.
Die Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang ist zulässig; Forderungen daraus werden bereits jetzt an uns sicherungshalber abgetreten.
9. Leihweise überlassene Geräte und Maschinen
Von uns leihweise, unentgeltlich oder im Rahmen einer Werbepartnerschaft überlassene Geräte, Maschinen oder Zubehörteile bleiben stets unser ausschließliches Eigentum, auch wenn sie sich im Besitz des Kunden befinden.
Der Kunde ist verpflichtet, diese Gegenstände sorgfältig zu behandeln, ordnungsgemäß zu warten und vor Beschädigung, Verlust oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
Eine Weitergabe, Veräußerung, Verpfändung oder sonstige Überlassung an Dritte ist unzulässig.
Wir sind jederzeit berechtigt, die Rückgabe der überlassenen Gegenstände zu verlangen; der Kunde hat dieser Aufforderung unverzüglich und auf eigene Kosten nachzukommen.
Im Falle von Beschädigung, Verlust oder nicht fristgerechter Rückgabe haftet der Kunde für den entstandenen Schaden oder den Wiederbeschaffungswert.
10. Gewährleistung (B2B), Rügepflicht
Es gelten die §§ 922 ff ABGB. Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und Mängel gemäß § 377 UGB zu rügen.
Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Verbesserung oder Ersatzlieferung; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Eine Rücknahme von Waren erfolgt ausschließlich bei berechtigten Mängeln. Eine Rücknahme mangelfreier Waren oder eine Rückgabe aus Kulanz ist ausgeschlossen.
Produkt- oder Chargenabweichungen innerhalb branchenüblicher Toleranzen gelten nicht als Mangel.
11. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG).
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist im B2B-Bereich – außer bei Vorsatz – ausgeschlossen.
12. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Rohstoff- oder Transportausfälle) ruhen die Leistungspflichten für die Dauer der Störung zuzüglich angemessener Anlaufzeit.
Dauert die Störung länger als vier Wochen, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
13. Produkthinweise und Lagerung
Der Kunde hat produktspezifische Lager- und Verwendungshinweise einzuhalten (z. B. kühl, lichtgeschützt, FIFO).
Qualitätsverluste aufgrund unsachgemäßer Lagerung oder Überschreitung der empfohlenen Haltbarkeit begründen keine Gewährleistungsansprüche.
14. Exportverbot
Der Weiterverkauf oder Export der von uns gelieferten alkoholhaltigen Produkte in andere Länder ist unzulässig.
15. Zahlungsfähigkeit des Kunden
Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen, sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Bereits laufende Lieferungen können in diesem Fall ausgesetzt werden.
16. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Naiko Drinks GmbH in Schwaz, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
17. Marken, Urheberrechte und Nutzung
Marken, Designs, Rezepturen, Texte und Bildmaterial bleiben unser geistiges Eigentum.
Eine Nutzung durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung und ausschließlich zweckgebunden zulässig.
18. Datenschutz
Es gelten die DSGVO und das österreichische DSG. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten befinden sich in unserer Datenschutzerklärung auf dieser Website.
19. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Innsbruck.
20. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt (salvatorische Klausel).
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.